Der Ehrenrat hat die Aufgabe über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins zu beraten und mit bindender Kraft zu entscheiden, sofern nicht § 8 der Satzung zutrifft bzw. nicht die Sportgerichte der Fachverbände zuständig sind.
Mitglieder des Ehrenrats dürfen keine anderen Ämter im Verein wahrnehmen und sollen nach Möglichkeit über 40 Jahre alt sein. Die drei Mitglieder des Ehrenrats werden von der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt.
Der jetzige Ehrenrat besteht aus:
- Hartmut Schor
- Harald Hoch
- Ilse Wagener
- Helga Berger
- Dietmar Berg