Nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen
mit dem Corona-Virus sind zur Vermeidung der Gefahr einer Infektion
für die Nutzung der Sportanlagen in der Trägerschaft des Landkreises Göttingen
folgende Regelungen zu beachten:
- Es ist ein Mindestabstand von 2 m zwischen den Personen einzuhalten.
- Der Zutritt hat unter Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.
- Bitte vor Betreten der Sporthalle den Desinfektionsspender zur
Desinfektion der Hände benutzen, sofern vorhanden. - Mund- und Nasen-Bedeckung ist im Eingangs- und Umkleidebereich zu tragen.
- Die mobilen Sportgeräte des Trägers in der Halle
dürfen unten Beachtung der Hygienevorschriften genutzt werden und sind entsprechend nach der Nutzung zu reinigen. - Kontakt- oder Mannschaftssportarten und Trainingsspiele sind unter folgenden Bedingungen gestattet:
– Es sind nur feste Kleingruppen, – die nicht ständig wechseln- bis
max. 50 Personen zugelassen.
– Die Kontaktdaten der einzelnen Personen der Kleingruppen sind zur Nachverfolgung nach dem üblichen Muster zu erheben.
– Je Trainings-bzw. Wettkampfgruppe ist ein*e Hygienebeauftragte*r zu ernennen, welcher die Verantwortung für:
– die Einhaltung der Maskenpflicht;
– die Einhaltung der Abstandsregeln von 2 m,
Ausnahme Kontaktsport;
– regelmäßiges Lüften;
– das Führen und Aufbewahren der Anwesenheitslisten;
– das Reinigen der benutzen Sportgeräte,
sorgt. - Die Sporthalle ist nach dem Training / Wettkampf bitte möglichst
unverzüglich zu verlassen. - Es sind max. 50 Zuschauer*innen zugelassen unter Beachtung der Abstandregel von 1,5 m.
- Bei Krankheitssymptomen ist auf das Sporteln zu verzichten und der Aufenthalt in der Sportstätte verboten.
MEHR INFORMATIONEN: WWW.LANDKREISGOETTINGEN.DE
Stand: 24.08.2020