Nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen
mit dem Corona-Virus sind zur Vermeidung der Gefahr einer Infektion
für die Nutzung der Sportanlagen in der Trägerschaft des Landkreises Göttingen
folgende Regelungen zu beachten:

  1. Es ist ein Mindestabstand von 2 m zwischen den Personen einzuhalten.
  2. Der Zutritt hat unter Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.
  3. Bitte vor Betreten der Sporthalle den Desinfektionsspender zur
    Desinfektion der Hände benutzen, sofern vorhanden.
  4. Mund- und Nasen-Bedeckung ist im Eingangs- und Umkleidebereich zu tragen.
  5. Die mobilen Sportgeräte des Trägers in der Halle
    dürfen unten Beachtung der Hygienevorschriften genutzt werden und sind entsprechend nach der Nutzung zu reinigen.
  6. Kontakt- oder Mannschaftssportarten und Trainingsspiele sind unter folgenden Bedingungen gestattet:
    – Es sind nur feste Kleingruppen, – die nicht ständig wechseln- bis
    max. 50 Personen zugelassen.
    – Die Kontaktdaten der einzelnen Personen der Kleingruppen         sind  zur Nachverfolgung nach dem üblichen Muster zu erheben.
    – Je Trainings-bzw. Wettkampfgruppe ist ein*e     Hygienebeauftragte*r zu ernennen, welcher die Verantwortung      für:
    – die Einhaltung der Maskenpflicht;
    – die Einhaltung der Abstandsregeln von 2 m,
    Ausnahme Kontaktsport;
    – regelmäßiges Lüften;
    – das Führen und Aufbewahren der Anwesenheitslisten;
    – das Reinigen der benutzen Sportgeräte,
    sorgt.
  7. Die Sporthalle ist nach dem Training / Wettkampf bitte möglichst
    unverzüglich zu verlassen.
  8. Es sind max. 50 Zuschauer*innen zugelassen unter Beachtung der Abstandregel von 1,5 m.
  9. Bei Krankheitssymptomen ist auf das Sporteln zu verzichten und der Aufenthalt in der Sportstätte verboten.

MEHR INFORMATIONEN: WWW.LANDKREISGOETTINGEN.DE
Stand: 24.08.2020